Partnerschaftliches Bekenntnis zu einer zukunftsorientierten und leistungsfähigen Universität Basel

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben sich über den Leistungsauftrag 2018-2021 für die Universität Basel geeinigt. Zuvor hatten die Trägerkantone die Entwicklung der letzten zehn Jahre der Universität analysiert. Auf dieser Grundlage konnte ein umfassendes Verhandlungsergebnis erreicht werden. Einerseits wird die von beiden Trägern vereinbarte Reduktion der Trägerbeiträge realisiert, ohne die Leistungsfähigkeit der Universität Basel strukturell zu schwächen. Andererseits verfügt die Universität für die nächste Leistungsperiode über Planungs- und Handlungssicherheit. Zudem wurden finanzielle Eckwerte für einen neuen Kulturvertrag festgelegt. Den politischen und wirtschaftlichen Interessen beider Trägerkantone wird ausgewogen Rechnung getragen.

Das Verhandlungsergebnis umfasst die kurz- und mittelfristigen Themenbereiche Trägerbeitrag 2018-2021 und Governance sowie die langfristigen Themen Universitätsstrategie, Immobilien und Finanzierungsmodell. Es enthält zudem einen Termin- und Umsetzungsplan für die identifizierten Handlungsfelder (siehe Beilage Trägerbeiträge 2018-2021).

In Bezug auf die Trägerbeiträge 2018-2021 haben die Regierungen im Einzelnen Folgendes vereinbart:

  • Die Universität Basel leistet einen deutlichen Sparbeitrag durch strukturelle Massnahmen und die Auflösung von Reserven. Auf diese Weise werden die Trägerbeiträge beider Kantone in den Jahren 2020 bis 2021 um je über 10 Mio. Franken pro Jahr entlastet.

  • Der Kanton Basel-Stadt wird den Mietabschlag für Liegenschaften zugunsten der Universität in Höhe von 10 Mio. Franken bis 2021 fortsetzen. Dadurch wird der Kanton Basel Stadt um 5 Mio. Franken pro Jahr belastet und der Kanton Basel-Landschaft um 5 Mio. Franken pro Jahr entlastet.

  • Der Kanton Basel-Stadt überweist gemäss der Partnerschaftsvereinbarung vom Oktober 2015 dem Kanton Basel-Landschaft für die noch ausstehenden Jahre 2018 und 2019 einen jährlichen Entlastungsbeitrag von 20 Mio. Franken.

  • Darüber hinaus wurde vereinbart, den Kulturvertrag neu zu definieren: Die Beiträge des Kantons Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt von jährlich rund 10 Mio. Franken (Stand 2016) werden ab 2021 auf 5 Mio. Franken pro Jahr reduziert, die inhaltliche Verantwortung für die Mittelvergabe wird auf den Kanton Basel-Stadt übertragen. Der Kanton Basel-Stadt kompensiert ab dem Jahr 2021 die wegfallenden Staatsbeiträge an die Kulturinstitutionen. Die projektbezogene partnerschaftliche Kulturförderung aus den regulären Mitteln wird zudem in gleichem Mass wie bisher weitergeführt und gestärkt. Bis Mitte 2018 wird in beiden Kantonen eine entsprechende Vorlage für einen neuen Kulturvertrag an die Parlamente überwiesen.

Die langfristige Entwicklung der Universität Basel soll in einer Strategie 2030 konkretisiert werden. Als zentrale Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sind umzusetzen:

  • Die Universität erhöht weiter ihre finanzielle Unabhängigkeit von den Beiträgen ihrer kantonalen Träger.

  • Sie soll eine Volluniversität mit klarer Schwerpunktsetzung insbesondere in den Life Sciences bleiben.

  • Sie vermeidet Doppelspurigkeiten und realisiert kostensenkende Synergien durch verstärkte Kooperationen.

Die Governance der Universität Basel wird mit einer gemeinsamen Eignerstrategie der beiden Kantone auf eine neue Basis gestellt. Der Staatsvertrag und die Immobilienvereinbarung sollen einvernehmlich angepasst werden. Das Präsidium des Universitätsrats wird nach dem langjährigen erfolgreichen Wirken des aktuellen Präsidenten für die Universität per 1.1.2020 auf einen Mandatsträger des Kantons Basel-Landschaft übergehen. Dieser wird Anfang 2018 im Universitätsrat Einsitz nehmen und von Beginn weg die Federführung für den Strategieprozess 2030 übernehmen. Grundsätzlich soll die Abstimmung zwischen beiden Trägern und der Dialog mit der Universität Basel intensiviert werden.

Der Immobilienbereich der Universität Basel wird einer gemeinsam von beiden Kantonen in Auftrag gegebenen externen Analyse unterzogen. Darauf gestützt werden die Immobilienvereinbarung und -strategie überarbeitet. Mit einem Entscheid über eine etwaige Ansiedelung einzelner Fakultäten auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft ist voraussichtlich 2018 zu rechnen.

Ein neues langfristiges Finanzierungsmodell soll im Laufe der Leistungsperiode 2018-2021 erarbeitet werden. Dieses soll einen dynamischen Charakter aufweisen und dem Gedanken der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beider Träger sowie der Berücksichtigung von Standortvorteilen Rechnung tragen.

Als Kernelemente des Verhandlungsergebnisses sind hervorzuheben:

  • Es handelt sich um ein ausgewogenes und umfassendes Gesamtpaket, welches eine nachhaltige (positive) Wirkung auf die bikantonale Trägerschaft haben wird.

  • Dabei wurde der Mehrheitsfähigkeit in beiden Parlamenten explizite Beachtung geschenkt.

  • Um den komplexen Handlungsfeldern und zahlreichen Anspruchsgruppen gerecht zu werden, bildet es eine kurz- und mittelfristige sowie eine langfristige Perspektive ab.

  • Mit dieser Basis wird eine langfristig orientierte Planungssicherheit für die Universität Basel geschaffen.

  • Die gemeinsame Zielsetzung einer finanziellen Reduktion der Trägerbeiträge kann realisiert werden, ohne die Leistungsfähigkeit der Universität zu schwächen.

  • Die Themenbereiche Universitätsstrategie, Governance, Immobilien und Finanzierungsmodell nehmen einen langfristigen Einfluss auf die Ausgestaltung der gemeinsamen Trägerschaft ab 2022.

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben die entsprechenden Vorlagen zuhanden der Parlamente am 20. Juni 2017 beschlossen.

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